Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Der erste Schritt zur Psychotherapie ist die Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgespräches. Hier klären wir Ihre Anliegen und bekommen einen ersten Eindruck voneinander. Stellen Sie mir gerne alle Fragen, die Sie haben. Wenn Sie sich mit mir wohl fühlen und wir miteinander arbeiten wollen, werden weitere Termine vereinbart. mehr...
Unterliegt ein*e Psychotherapeut*in der Schweigepflicht?
Ja! Ich und alle anderen Psychotherapeut*innen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse
verpflichtet.
Meine Verschwiegenheitspflicht reicht über das Ende der Therapie hinaus und bezieht sich auch auf Eltern, andere Angehörige und Behörden!
Wieviel kostet Psychotherapie? Kann ich mir das leisten?
Die Kosten für Psychotherapie sind regional sehr unterschiedlich. Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision bieten vergünstigte Tarife an. Ausgebildete Psychotherapeut*innen können dabei helfen, einen Teilbetrag der Honorare von der Krankenkasse zurück zu erhalten.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Psychotherapie braucht Zeit und verläuft bei jedem Menschen anders. In der Regel zeigen sich schon nach wenigen Stunden kleine Erfolge. Klient*innen können auch Perioden der Skepsis erleben und die Therapie in Frage stellen. Das, aber auch Erfolgserlebnisse, Zweifel oder Krisen sind allesamt Kennzeichen für eine Veränderung. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie dies unbedingt in unserer Sitzung an. Die Dauer unserer Zusammenarbeit hängt vom persönlichen Therapieziel und der Schwere der seelischen Problematik ab.
Die Beendigung der Psychotherapie sollte auf jeden Fall gemeinsam entschieden und geplant werden. Ein plötzlicher Abbruch ist nicht förderlich für unsere zuvor geleistete Arbeit. Ich empfehle, noch offene Punkte zu klären, um einen guten Abschluss zu finden.
Was heißt „in Ausbildung unter Supervision“?
Viele Psychotherapeut*innen führen die Bezeichnung „in Ausbildung unter Supervision“. Darunter versteht man die letzte Phase der langjährigen Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in. Laut dem Sozialministerium sind Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision zur eigenständigen und versorgungswirksamen Behandlung von Klient*innen berechtigt.
Welche Therapiemethode ist für mich geeignet?
Bei derzeit 23 verschiedenen in Österreich anerkannten Methoden verliert man leicht den Überblick. Es kommt erfahrungsgemäß weniger auf die Methode selbst an.
Entscheidend für Sie als Klient*in ist:
- Fühlen Sie sich mit Ihrem Gegenüber wohl?
- Ist Ihnen der*die Therapeut*in sympathisch?
- Können Sie Vertrauen zu ihm*ihr fassen?
- Fühlen Sie sich verstanden?
Wichtig für den Therapieerfolg ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in, Ihr aktives Mitarbeiten in der Therapie, sowie Ihre Freiwilligkeit. Methodik allein ist nicht das Wesentliche.
Therapie hilft mir nicht...
Das Gefühl, dass Sie in der Therapie nicht weiterkommen, kann immer wieder einmal auftauchen. Es kann auch sein, dass es Ihnen nach einer Therapiestunde schlechter geht. Sie fühlen sich mutlos, traurig oder genervt. Geben Sie sich Zeit.
Sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Therapeut*in darüber, dass Sie unzufrieden sind. Nur so können Missverständnisse geklärt und die gemeinsame Arbeitsweise Ihren Wünsche angepasst werden. Psychotherapeut*innen halten es aus, wenn Sie kritisch sind! Nur Mut! ;-)
Psychotherapie braucht Geduld. Sie wirkt nicht sofort wie ein Medikament. Traumatisierungen, Ängste, etc. begleiten Sie eventuell schon viele Jahre, wodurch sie nicht schnell wieder verschwinden. Sich Ihrer Verletzungen anzunehmen, ist ein Prozess, der sich entwickelt.
Was sind Therapieziele? Warum Therapieziele?
Es ist wichtig, zu klären, was Sie sich von einer Psychotherapie wünschen. Zu Beginn vereinbarte Therapieziele sind eine Orientierung dafür. Es wird daran gearbeitet, diese zu erreichen oder sich ihnen bestmöglich anzunähern. Im Psychotherapieprozess können sich Therapieziele auch verändern, daher ist es vorteilhaft, sie mittels gemeinsamer "Standortbestimmung" regelmäßig zu überprüfen.